Lübeck. Leute. MuK.
1. Die Lübecker Musik- und Kongreßhallen GmbH
(LMuK) übt gegenüber dem Mieter, den Veranstaltungsbesuchern und dritten
Personen das Hausrecht aus. Den Weisungen der Mitarbeiter und Beauftragten
der Lübecker
Musik- und Kongresshallen GmbH ist unverzüglich
Folge zu leisten.
2. Das Rauchen
und/oder offenes Feuer auf der Bühne bzw. in den Zu- und Abgängen sowie in
Fluren und Probenräumen ist verboten. Generell ist die Nutzung von
Feuerwerkskörpern sowie von pyrotechnischem Material in den Räumen der Musik-
und Kongreßhalle verboten. Ausnahmen für Bühnenveranstaltungen sind nur nach
Absprache mit der Lübecker Musik- und Kongreßhallen GmbH möglich.
3. In allen Versammlungsräumen der Versammlungsstätte besteht
grundsätzlich Rauchverbot. Dies gilt auch für elektronische Rauchersatzmittel
(elektronische Zigaretten etc.)
4. Gänge, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder müssen
jederzeit frei zugänglich sein. Ein unbefugtes Benutzen der
Feuermeldeeinrichtungen bzw. Feuerlöscheinrichtungen oder Manipulationen
daran sind untersagt. Fehlalarmierungen der Feuerwehr sind
kostenpflichtig. Der Verursacher bzw. der Mieter ist hierfür voll haftbar.
5. Rettungswege, Ausgangstüren, Notausstiege und deren Kennzeichnung
dürfen nicht versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Gänge
dürfen zu keinem Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Gang hineinragende
Gegenstände eingeengt werden. Alle Gänge dienen im Gefahrfall als Rettungswege.
6. Foto-, Rundfunk-, Fernseh- und Tonaufnahmen bedürfen der Genehmigung
des jeweiligen Veranstalters bzw. der Lübecker Musik- und Kongreßhallen GmbH.
7. Gewerbemäßiges Fotografieren bedarf der Genehmigung durch Mieter und LMuK.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
8. Werden durch Mitarbeiter von LMuK, durch den Veranstalter oder von
beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/ oder Videoaufnahmen im Bereich
der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt,
darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt
werden. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf
solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur
Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.
9. Es besteht Garderobenzwang. Aus Sicherheitsgründen sind Mäntel,
Jacken, Schirme, Stöcke u.ä. Gegenstände an den dafür vorgesehenen und speziell
gekennzeichneten Garderoben gegen Entrichtung des jeweiligen
Garderobenentgeldes abzugeben.
10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken, insbesondere von
Spirituosen, ist untersagt.
11. Die Mitnahme und/oder der Verzehr von Speisen und/oder Getränken in
den Konzertsaal der LMuK ist untersagt.
12. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
13. Fundsachen sind bei der LMuK bzw. deren Betriebspersonal abzugeben.
14. Das Bedienen der haustechnischen Anlagen hat ausschließlich durch das
Hauspersonal der Lübecker Musik- und Kongreßhallen GmbH zu erfolgen.
15. Entstandene Personen- und/oder Sachschäden sind während der
Veranstaltung dem Veranstalter (Mieter) bzw. dem Betriebspersonal der LMuK zu
melden. Später angezeigte Personen- und/oder Sachschäden werden nicht
anerkannt.
16. Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des
Jugendschutzgesetzes und der Versammlungsstättenverordnung, sei ausdrücklich
hingewiesen.
17. Das Verteilen von Werbematerial in und vor den Gebäuden ist verboten.
Eine Verteilung für laufende Veranstaltungen kann von der LMuK gestattet
werden. In allen übrigen Fällen behält sich die LMuK weitere rechtliche Schritte
vor, insbesondere die Verrechnung notwendiger Reinigungskosten für die
Beseitigung des Werbematerials. Haftbar ist der im Werbeträger genannte
Nutznießer der Werbung.
18. Der Mieter/Nutzer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen
bzw. behördlichen und/oder sonstige Anordnungen zur Mülltrennung von
Papier/Pappe, Glas, Restmüll im Mietobjekt zu beachten und einzuhalten.
19. Diese Hausordnung gilt bis auf Widerruf von Seiten der LMuK.
Mit Betreten des Gebäudes erkennen Veranstaltungsbesucher, sonstige Personen und der Mieter diese Hausordnung an.
Stand: Januar 2012
Die Musik- und Kongresshalle Lübeck bei...